Neue Regelungen: 100 Zuschauer und Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Fulda ab Sonntag, den 25.10.2020 0 Uhr:  aufgrund des erreichten 7-Tage-Inzidenz-Werts von über 50 ist die Zahl der Zuschauer auf 100 begrenzt. Zudem ist auf dem gesamten Sportgelände, auch auf den Zuschauerplätzen, ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dies betrifft auch die Spiele des SV Steinbach am Sonntag. Um 12:45 Uhr trifft die „Zwote“ auf den VF Philippsthal. Unsere „Erste“ empfängt um 15 Uhr den 1. Hanauer FC. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 15. November.

Aufgrund der Begrenzung auf 100 Zuschauer, kann der SVS nicht garantieren, dass allen Zuschauern Einlass gewährt wird. Wir bitten um Verständnis, dass die Besitzer einer Dauerkarte (Goldencard) ein Vorrecht auf Einlass haben. Die Regelung, dass Dauerkartenbesitzer eine halbe Stunde vor Spielbeginn am Sportplatz sein müssen, bleibt bestehen. Sollte dies nicht geschehen, gehen die Karten in den freien Verkauf über.

Auf dem gesamten Sportgelände gilt Maskenpflicht

Außerdem möchte der SV Steinbach an die Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände erinnern. Egal ob beim Einlass, Kauf von Getränken, beim Betreten des Sportlerheims oder am Steh- bzw. Sitzplatz während des Spiel ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Auswechselspieler, Obleute und Offizielle.

Der SV Steinbach bedankt sich bei Euch für Euer Verständnis und Eure Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Zeit. Nur unter diesen Bedingungen ist es derzeit möglich, Fußball am Steinbacher Mühlengrund zu erleben – DANKE!