Ab sofort: Zutritt zum Sportgelände nur mit 2G-Nachweis!

Nach den neuen Bestimmungen des Landes Hessen gilt ab sofort auch im Freien die 2G-Regelung. Für den Besuch auf dem Sportgelände heißt dies, dass am Eingang kontrolliert wird, ob man geimpft oder genesen ist. Wir bitten Euch dies zu beachten und Ihre Nachweise sowie ein Ausweis-Dokument mit sich zu führen. Der SVS bedankt sich für Euer Verständnis und Eure Kooperation!